Hier können Sie praktische Hilfe leisten, indem Sie Übernachtungsplätze für Geflüchtete aus der Ukraine anbieten. Danke für Ihre Solidarität und Unterstützung!
Um eine schnellstmögliche Verbindung mit Hilfesuchenden zu erreichen, bringen wir Sie mit Organisationen in Ihrer Stadt zusammen, die Bedarfe für Unterkünfte für Geflüchtete vermittelt. Dies kann z.B. in München die IKG München und Oberbayern, deutschlandweit die ZWST und andere ähnliche Organisationen sein.
Um eine schnellstmögliche Verbindung mit Hilfesuchenden zu erreichen, bringen wir Sie mit Organisationen in Ihrer Stadt zusammen, die Bedarfe für Unterkünfte für Geflüchtete vermittelt. Dies kann z.B. in München die IKG München und Oberbayern, deutschlandweit die ZWST und andere ähnliche Organisationen sein.
FAQ
Allgemein
Wie lange sollte ich Unterkunftsuchende aufnehmen können?
Im Formular können Sie Zeiträume ab einer Woche wählen
Wie nehme ich Kontakt mit den Unterkunftsuchenden auf?
Sie erhalten von uns eine Email mit Kontaktdaten und Bedarfen von Unterkunftssuchenden. Sie können dann entweder mit diesen direkt Kontakt aufnehmen oder sich bei uns zurückmelden, falls die Bedarfe nicht Ihrem Angebot entsprechen sollte.
Gehe ich einen Vertrag ein?
Nach Rücksprache mit Ihnen teilen wir Ihnen Kontaktdaten von Unterkunftsuchenden aus der Ukraine mit.Es besteht kein Vertragsverhältnis mit uns. Sie leisten an uns keine Zahlungen.
Was geschieht mit meinen eingegebenen Daten?
Die Daten werden ausschließlich für die Zwecke dieser Initiative erhoben und gespeichert und dienen lediglich dazu, das Matching zu Anfrage für Unterkünfte und die Kontaktherstellung zu ermöglichen.
Vermittlung/Auswahl
Kann ich mir aussuchen, wen ich bei mir beherberge (Geschlecht, unbegleitete Kinder, Familien, Altersgruppen, etc.)?
Sie bekommen einen Vorschlag, welche Personen Ihr Angebot auf Unterkunft gerne annehmen möchten. Sie können das jeweils ablehnen.
Nach welchen Kriterien erfolgt die Zuordnung?
Die Zuordnung erfolgt nach den Angaben zum Bedarf an Betten und den entsprechenden Verfügbarkeiten.
Wie läuft die Vernetzung/Vermittlung ab?
Bei der Vermittlung der Flüchtenden mit potenziellen Hilfsangeboten stützen wir uns ausschließlich auf uns vorliegende, grundlegende Informationen (wie zum Beispiel Anzahl der Flüchtenden und benötigte Betten / Zimmer). Sobald ein Bedarf für Ihre Unterkunft besteht, setzen wir uns telefonisch mit Ihnen in Verbindung.
Gibt es zuvor ein Kennenlernen?
Da es für die Flüchtenden einen akuten Bedarf gibt, eine Unterkunft zu finden, ist ein Kennenlernen vorab leider nicht möglich.
Was passiert, wenn es während der Beherbung zu Problemen kommt? Kann ich die Beherbung in diesem Falle früher abbrechen?
Sofern es zu Problemen kommt, ist es in jedem Fall möglich, die Beherbergung frühzeitig abzubrechen. Da es sich bei der Beherbergung jedoch um eine private Hilfeleistung handelt, bitten wir Helfende, sich eigenständig um eine Lösung zu bemühen.
Was geschieht nach der Notfall-Beherbung mit den Menschen? Wie geht es nach der von mir angegebenen Zeit mit den Menschen weiter, die ich beherbergt habe?
Wir bleiben mit Ihnen in Kontakt und koordinieren weitere Unterbringungsmöglichkeiten.
Kann ich einen bestimmten Zeitraum für die Aufnahme der Flüchtenden angeben?
Ja, das ist über die Maske auf der Registrierungsseite möglich.
Wann und wie schnell kommen die Flüchtenden bei mir an?
Da das Ankommen von Flüchtenden in Deutschland aktuell nur wenig überschaubar ist, können wir dazu keine verlässliche Aussage treffen. Jeder Ankunftstermin ab heute ist möglich.
Welche Ausstattung/Möblierung ist notwendig, um Menschen aufnehmen zu können? (z.B. Schlafcouch statt Bett, Wohnzimmer mit Matratzen ausstatten, etc.)
Es bestehen keine besonderen Anforderungen an die Ausstattung. Bei der Registrierung auf der Webseite können Sie gerne angeben, wenn Sie nur eine Schlafcouch, Luftmatratze o.ä. zur Verfügung stellen können. Da es sich um eine Notfallsituation handelt, sind wir über jede Hilfe dankbar.
Sie bekommen einen Vorschlag, welche Personen Ihr Angebot auf Unterkunft gerne annehmen möchten. Sie können das jeweils ablehnen.
Nach welchen Kriterien erfolgt die Zuordnung?
Die Zuordnung erfolgt nach den Angaben zum Bedarf an Betten und den entsprechenden Verfügbarkeiten.
Wie läuft die Vernetzung/Vermittlung ab?
Bei der Vermittlung der Flüchtenden mit potenziellen Hilfsangeboten stützen wir uns ausschließlich auf uns vorliegende, grundlegende Informationen (wie zum Beispiel Anzahl der Flüchtenden und benötigte Betten / Zimmer). Sobald ein Bedarf für Ihre Unterkunft besteht, setzen wir uns telefonisch mit Ihnen in Verbindung.
Gibt es zuvor ein Kennenlernen?
Da es für die Flüchtenden einen akuten Bedarf gibt, eine Unterkunft zu finden, ist ein Kennenlernen vorab leider nicht möglich.
Was passiert, wenn es während der Beherbung zu Problemen kommt? Kann ich die Beherbung in diesem Falle früher abbrechen?
Sofern es zu Problemen kommt, ist es in jedem Fall möglich, die Beherbergung frühzeitig abzubrechen. Da es sich bei der Beherbergung jedoch um eine private Hilfeleistung handelt, bitten wir Helfende, sich eigenständig um eine Lösung zu bemühen.
Was geschieht nach der Notfall-Beherbung mit den Menschen? Wie geht es nach der von mir angegebenen Zeit mit den Menschen weiter, die ich beherbergt habe?
Wir bleiben mit Ihnen in Kontakt und koordinieren weitere Unterbringungsmöglichkeiten.
Kann ich einen bestimmten Zeitraum für die Aufnahme der Flüchtenden angeben?
Ja, das ist über die Maske auf der Registrierungsseite möglich.
Wann und wie schnell kommen die Flüchtenden bei mir an?
Da das Ankommen von Flüchtenden in Deutschland aktuell nur wenig überschaubar ist, können wir dazu keine verlässliche Aussage treffen. Jeder Ankunftstermin ab heute ist möglich.
Welche Ausstattung/Möblierung ist notwendig, um Menschen aufnehmen zu können? (z.B. Schlafcouch statt Bett, Wohnzimmer mit Matratzen ausstatten, etc.)
Es bestehen keine besonderen Anforderungen an die Ausstattung. Bei der Registrierung auf der Webseite können Sie gerne angeben, wenn Sie nur eine Schlafcouch, Luftmatratze o.ä. zur Verfügung stellen können. Da es sich um eine Notfallsituation handelt, sind wir über jede Hilfe dankbar.
Rechtliches
Wie lange dürfen die Menschen aus der Ukraine offiziell in Deutschland bleiben ohne Aufenthaltsgenehmigung oder andere offizielle Papiere?
Menschen aus der Ukraine dürfen visumsfrei einreisen und mindestens 90 Tage bleiben, eine Verlängerung ist möglich.Ukrainische Flüchtlinge können einen Antrag nach § 24 AufenthG stellen bei der zuständigen Ausländerbehörde stellen. Damit ist dann eine Arbeitsaufnahme möglich und sofern erforderlich besteht Anspruch aus Sozialleistungen und medizinische Versorgung. Weitere Informationen zum Aufenthalt für Menschen aus der Ukraine in Deutschland hat das Bundesinnenministerium zusammengestellt. Informationen über die Entwicklung finden Sie hier.
Muss ich mit den Menschen zum Amt bzw. andere Behördengänge durchführen?
Nein, eine solche Verpflichtung besteht nicht.
Wer bürgt für die aufgenommenen Personen?
Derzeit erarbeitet die Bundesregierung Regelungen für die Schutzgewährung für Menschen aus der Ukraine, die in Deutschland einreisen. Informationen über den aktuellen Stand finden Sie hier.
Wer haftet in Schadensfällen? Wie verhält es sich mit Versicherungsfällen?
Wie in jedem Fall, in dem jemand schuldhaft einen Schaden verursacht, haftet die Person dafür; wenn eine Versicherung besteht, tritt diese möglicherweise ein.
Kosten/Finanzielle Unterstützung
Wer übernimmt die Kosten (für Lebensmittel, Strom, Kleidung, Hygieneartikel, Mobilität, Internet, etc.), die während der Beherbergung zusätzlich anfallen?
Die Unterkunft wird im Rahmen dieser Initiative kostenlos zur Verfügung gestellt. Es können zusätzliche Kosten für die Gastgeber anfallen, z.B. für Energie, Wasser, Lebensmittel oder dergleichen, und nicht alle Gastgeber haben die finanziellen Mittel dafür selbst aufzukommen. Sollten die Gäste sich an weiteren Kosten beteiligen können und wollen können Sie dies nach der Ankunft mit Ihren Gästen besprechen. Den Zugang zu kostenlosen Angeboten etwa von Nahrungsmittel können Sie der Tagespresse und den Informationen z.B. der Sozialabteilung der IKG entnehmen. ,
Erhalte ich oder die Flüchtenden eine finanzielle Unterstützung?
Derzeit nicht. Die Bundesregierung erarbeitet die Regelungen für die ankommenden Menschen aus der Ukraine. Informationen über die Entwicklung finden Sie hier.
Die Unterkunft wird im Rahmen dieser Initiative kostenlos zur Verfügung gestellt. Es können zusätzliche Kosten für die Gastgeber anfallen, z.B. für Energie, Wasser, Lebensmittel oder dergleichen, und nicht alle Gastgeber haben die finanziellen Mittel dafür selbst aufzukommen. Sollten die Gäste sich an weiteren Kosten beteiligen können und wollen können Sie dies nach der Ankunft mit Ihren Gästen besprechen. Den Zugang zu kostenlosen Angeboten etwa von Nahrungsmittel können Sie der Tagespresse und den Informationen z.B. der Sozialabteilung der IKG entnehmen. ,
Erhalte ich oder die Flüchtenden eine finanzielle Unterstützung?
Derzeit nicht. Die Bundesregierung erarbeitet die Regelungen für die ankommenden Menschen aus der Ukraine. Informationen über die Entwicklung finden Sie hier.